vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 8 Drucktechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.12.2004

Angewandte Mathematik

§ 8

(1) Die Prüfung hat die Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:

  1. 1. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnung,
  2. 2. Materialkosten- und Regienberechnung,
  3. 3. Farb- und Papierflächenberechnung,
  4. 4. Nutzenberechnung, Papierverbrauchsberechnung, Zuschussberechnung und Einteilungsbogenberechnung.

(2) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(3) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte