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§ 13 SchleppVO 2004

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.12.2004

§ 13

Als verantwortliche Betriebsleiter oder Betriebsleiter-Stellvertreter dürfen auch Personen bestellt werden, die über kein Betriebsleiterpatent verfügen, sofern die Voraussetzungen gemäß § 12 vorliegen.

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