Artikel 1
- 1. Der Trassenverlauf des Abschnittes Feldkirchen – Wettmannstätten im Zuge der Koralmbahn Graz – Klagenfurt im Bereich der Gemeinden Feldkirchen bei Graz, Kalsdorf bei Graz, Zettling, Werndorf, Wundschuh, Weitendorf, Hengsberg, St. Nikolai im Sausal, Preding und Wettmannstätten wird wie folgt bestimmt: Die Trasse des Abschnittes Feldkirchen-Wettmannstätten beginnt nach der Querung mit der Südautobahn A2 in km 7,44 und endet nach der Verknüpfung mit der Bestandsstrecke der GKE am Ende des geplanten Bahnhofes Wettmannstätten in ca. km 31,8. Der gegenständliche Teilabschnitt ist somit ca. 24,5 km lang. Nach der Südautobahnquerung schwenkt ab ca. km 7,7 die Koralmbahn von der Südbahn leicht nach Westen in Richtung Flughafen Graz ab und geht in Tieflage (Unterflurstrecke) über. Östlich des Flughafens Graz soll ca. in km 9,0 in Tieflage der Bahnhof „Flughafen Graz“ errichtet werden. Der weitere Trassenverlauf ist in Richtung Süden lagemäßig etwa unter der Landesstraße L 379 Thalerhof bis ca. km 10,5 geplant. Anschließend schwenkt die Trasse mit einem S-förmigen Bogen in westlicher Richtung, wobei in ca. km 12 die Unterflurstrecke in eine offene Rampe übergeht. Nach Querung der Landesstraße L 373 Bierbaumerstraße in ca. km 12,5 erreicht die HL-Strecke in km 13,2 wieder das Geländeniveau und nähert sich der A 9 Pyhrnautobahn an und erreicht in ca. km 14,3 die Parallellage. Ab ca. km 14,3 verläuft die Bahnstrecke ostseitig der Autobahn auf eine Länge von ca. 7 km in weitgehender Parallellage zu dieser. Etwa ab km 16,0 verläuft die HL-Strecke zwischen dem Terminal Graz – Süd/Werndorf und der Pyhrnautobahn, wobei bei ca. km 17,6 der Übergabebahnhof Terminal Graz – Süd/Werndorf und etwa in km 16,8 eine Option auf die Haltestelle Wundschuh vorgesehen ist. Anschließend an den Übergabebahnhof ist ab ca. km 17,4 eine etwa 1,7 km lange eingleisige Verbindung von der Koralmbahn zu der östlich gelegenen Südbahn vorgesehen, wobei das Verbindungsgleis am Südkopf des Bahnhofes Werndorf in die Südbahn eingebunden werden soll. Die Parallellage der beiden hochrangigen Verkehrsachsen Koralmbahn und Pyhrnautobahn endet mit dem ca. 1,2 km langen Unterführungsbauwerk Weitendorf und die Pyhrnautobahn A 9 wird von der HL-Strecke unterkreuzt (Kreuzungspunkt ca. km 21,2). Im weiteren Verlauf verschwenkt die HL-Strecke in einem großräumigen Bogen nach Richtung Südwesten über das Kainachtal und durch den Hengsbergtunnel in das Laßnitztal nach Wettmannstätten. Das Kainachtal wird in Dammlage und die Kainach selbst auf einer Brücke gequert, wobei im Bereich der Kainach eine Uferabsenkung vorgesehen ist. Anschließend an die Querung des Kainachtales folgt der ca. 1,7 km lange Hengsbergtunnel mit zwei geplanten Notausstiegen an die Oberfläche. Direkt im Anschluss an das Südportal ist die Haltestelle Hengsberg in ca. km 24,6 geplant. Im weiteren Verlauf der HL-Strecke im Laßnitztal sind zusätzlich verschiedene Begleitmaßnahmen neben der Bahntrasse vorgesehen. Unmittelbar nach der Querung des Stainzbaches, aber vor dem Bahnhof Wettmannstätten, ist bei etwa km 30,4 ein Gleisdreieck zur GKB-Bestandsstrecke geplant. Aus Richtung Graz ist in die GKB-Bestandsstrecke in Richtung Lieboch ein neues Verbindungsgleis geplant. Die GKB-Bestandsstrecke bindet in den Bahnhof Wettmannstätten (etwa km 31,1) ein. Am Ende des Regionalbahnhofes in Richtung Klagenfurt endet in km 31,820 der Teilabschnitt Feldkirchen – Wettmannstätten der Koralmbahn Graz-Klagenfurt.
- 2. Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 HLG für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 HLG darstellt, ist in den beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Abteilung II/Sch2), beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Feldkirchen bei Graz, Kalsdorf bei Graz, Zettling, Werndorf, Wundschuh, Weitendorf, Hengsberg, St. Nikolai im Sausal, Preding und Wettmannstätten aufliegenden Katasterlagerplänen mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 1 bis 9, Plan Nr. KB.UV14.PKGF.S.T01 bis KB.UV14.PKGGF.S.T04 und KB.UV151.BTW.S.T05 bis KB.UV151.BTW.S.T09, Maßstab 1:2500 durch die rot strichlierten Streifen ausgewiesen.
- 3. Bei der Erlassung der Verordnung wurden die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitserklärung, Umweltverträglichkeitsgutachten, Stellungnahmen, Ergebnis der öffentlichen Erörterung) gemäß § 24 h Abs. 3 UVP-G berücksichtigt. Die Umweltverträglichkeitserklärung und das Umweltverträglichkeitsgutachten sowie das Protokoll der öffentlichen Erörterung liegen bei den in Absatz 2 genannten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht auf. Eine Veröffentlichung der wesentlichen Entscheidungsgründe im Sinne des § 24 h UVP-G erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Verlautbarung dieser Verordnung in einer Ausgabe der Wiener Zeitung, der Kleinen Zeitung und der Kronen-Zeitung und wird in den in Abs. 2 genannten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden.
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