3. Teil
Prüfungen zur Inbetriebnahme
1. Hauptstück
Allgemeines Allgemeines
§ 6
Die Prüfungen zur Inbetriebnahme eines Dampfkessels, Druckbehälters, oder einer Rohrleitung werden unterschieden in:
- 1. erste Betriebsprüfung für die erste Inbetriebnahme oder
- 2. Betriebsprüfung, für wiederkehrende Inbetriebnahmen, ausgenommen für Rohrleitungen.
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