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Artikel 12 Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.10.2003

Artikel 12

Verhältnis zwischen dem Amtssitzabkommen und dem Protokoll

Die Bestimmungen dieses Protokolls ergänzen die Bestimmungen des Amtssitzabkommens. Bezieht sich eine Bestimmung dieses Protokolls auf denselben Gegenstand, sind die beiden Bestimmungen, wo immer möglich, ergänzend zu behandeln, sodass beide Bestimmungen anwendbar sind und keine die andere einschränkt; im Fall eines Konflikts gehen aber die Bestimmungen des Amtssitzabkommens vor.

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