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Artikel 1 Bundesstraßenplanungsgebiet der Gemeinden Wien und Aderklaa

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.10.2004

Artikel 1

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße wird das aus den Anlagen ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

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