Hauptstudiengänge
§ 1
Die in der Anlage genannten Hauptstudiengänge an Konservatorien erfüllen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992. Die Studiendauer bezieht sich auf Semester, auch wenn in einzelnen Organisationsstatuten die Studiendauer in Jahren angegeben wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)