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Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R)
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
23.07.2004
Langtitel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik, mit dem der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 geändert und ergänzt wird
StF: BGBl. III Nr. 112/2004 (NR: GP XXII RV 91 AB 359 S. 45 . BR: AB 6974 S. 705 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anlagen, dessen Ziffern 1 und 2 in Abschnitt II verfassungsändernd sind, wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Mai 2004 ausgetauscht; der Vertrag ist gemäß seinem Abschnitt IV Absatz 3 am 23. Juli 2004 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Tschechische Republik,
vom Wunsche geleitet, die Staatsgrenze zwischen den beiden Staaten deutlich erkennbar zu erhalten und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen zu regeln,
sowie in der Absicht, die freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zu vertiefen,
haben folgendes vereinbart:
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