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Artikel 3 Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.7.2004

ABSCHNITT III

Artikel 3

Übergangsbestimmungen

Die gemäß dem Staatsgrenzvertrag bereits ausgestellten Grenzübertrittsausweise behalten für die Dauer der Ausstellung ihre Gültigkeit.

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