Artikel 43
Inkrafttreten
(1) Dieses Protokoll tritt drei Monate nach Hinterlegung von zwanzig Ratifikations- oder Beitrittsurkunden in Kraft.
(2) Danach tritt es für jede Vertragspartei drei Monate nach Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
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