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Artikel 3 Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2004

Artikel 3

Spätere Veränderungen der Lage der in den Anlagen 1 bis 10 genannten Grenzgewässer und Grenzgräben haben auf den Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluss.

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