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Artikel XXVII Haager Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.6.1971

Artikel XXVII

Die Regierung der Volksrepublik Polen wird unverzüglich den Regierungen aller Unterzeichnerstaaten des Abkommens oder dieses Protokolls, den Regierungen aller Vertragsstaaten des Abkommens oder dieses Protokolls sowie aller Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation oder der Vereinten Nationen und der Internationalen Ziviluftfahrtorganisation anzuzeigen

  1. a) jede Unterzeichnung dieses Protokolls und den Zeitpunkt Unterzeichnung;
  2. b) die Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Beitrittsurkunde zu diesem Protokoll und den Zeitpunkt der Hinterlegung;
  3. c) den Zeitpunkt, zu dem dieses Protokoll nach Artikel XXII Abs. 1 in Kraft tritt;
  4. d) den Empfang jeder Kündigungsanzeige und den Zeitpunkt des Empfanges;
  5. e) den Empfang jeder Erklärung oder Anzeige nach Artikel XXV und den Zeitpunkt des Empfangs;
  6. f) den Empfang jeder Anzeige nach Artikel XXVI und den Zeitpunkt des Empfangs.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, mit gehöriger Vollmacht versehenen Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet.

GESCHEHEN in Den Haag, am achtundzwanzigsten September neunzehnhundertfünfundfünfzig in drei verbindlichen Wortlauten in französischer, englischer und spanischer Sprache. Bei Abweichungen ist der Wortlaut in französischer Sprache, in der auch das Abkommen abgefaßt worden ist, maßgebend.

Dieses Protokoll wird bei der Regierung der Volksrepublik Polen hinterlegt, bei der es nach den Bestimmungen des Artikels XX zur Unterzeichnung aufgelegt wird; diese Regierung übermittelt den Regierungen aller Unterzeichnerstaaten des Abkommens oder dieses Protokolls, aller Vertragsstaaten des Abkommens oder dieses Protokolls und aller Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation oder der Vereinten Nationen sowie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation beglaubigte Abschriften dieses Protokolls.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2024

Gesetzesnummer

20003585

Dokumentnummer

NOR40055899

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