Artikel 24
Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrates wird ein Protokoll geführt.
Das Protokoll ist vom Sitzungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.
Protokollabschriften oder -auszüge sind von dem Vorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)