vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen - Internationale Kommission

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.7.1971

Artikel 1

Die Ständige Internationale Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen setzt sich aus den Delegierten aller Vertragsparteien zusammen. Jede Vertragspartei besitzt, unabhängig von der Zahl ihrer Delegierten, eine Stimme.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)