§ 2.
Übermittlungsstelle ist das Datensammelsystem ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den Österreichischen Sozialversicherungsträgern), das durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger als Auftragsverarbeiter der Finanzämter im Sinne des Art 28 DSGVO eingesetzt wird.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2021
Gesetzesnummer
20003537
Dokumentnummer
NOR40230714
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)