ARTIKEL VI:
Kommunikationsdienste
Österreich übernimmt die Verantwortung für die Bereitstellung aller Telefon-, E-Mail- und Fax-Dienste, die für einen reibungslosen Ablauf der Tagung erforderlich sind, und übernimmt die Kosten der offiziellen Gespräche und Mitteilungen der Organisation, einschließlich der von dieser im Rahmen der Tagung für die Veröffentlichung durch Presse, Rundfunk und Fernsehen verschickten Mitteilungen.
Schlagworte
Telefondienst, E-Maildienst, Faxdienst
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2019
Gesetzesnummer
20003514
Dokumentnummer
NOR40054754
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