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ARTIKEL VI: 53. Tagung des Regionalkomitees für Europa – Einrichtungen, Dienste und Rechtsstatus (WHO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2004

ARTIKEL VI:

Kommunikationsdienste

Österreich übernimmt die Verantwortung für die Bereitstellung aller Telefon-, E-Mail- und Fax-Dienste, die für einen reibungslosen Ablauf der Tagung erforderlich sind, und übernimmt die Kosten der offiziellen Gespräche und Mitteilungen der Organisation, einschließlich der von dieser im Rahmen der Tagung für die Veröffentlichung durch Presse, Rundfunk und Fernsehen verschickten Mitteilungen.

Schlagworte

Telefondienst, E-Maildienst, Faxdienst

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2019

Gesetzesnummer

20003514

Dokumentnummer

NOR40054754

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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