Ermittlung von Vorratsdaten
§ 8a.
Die Kosten für die Ermittlung von Vorratsdaten betragen:
- a) Einrichtung Euro 64,00
- b) Auswertung pro überwachten Tag Euro 06,50
- c) für die Datenrasterung im Zusammenhang mit der Ermittlung von Rufnummern oder Teilnehmerkennungen auf Basis von IMEI- oder IMSI-Nummern oder öffentlicher IP-Adressen Euro 60,00
Zuletzt aktualisiert am
28.03.2018
Gesetzesnummer
20003507
Dokumentnummer
NOR40138505
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