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§ 8 ÜKVO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2012

Ermittlung von Verkehrsdaten

§ 8.

Die Kosten für die Ermittlung von Vermittlungsdaten auf Basis der Rufnummer, IMEI- Nummer oder IMSI- Nummer betragen

  1. 1. für die Ermittlung von historischen Verkehrsdaten
  1. a) EinrichtungEuro 64,00
  2. b) Auswertung pro überwachten TagEuro 06,50
  3. c) Zusätzliche Ermittlung einer verwendeten IMEI-Nummer (im Mobilnetz)Euro 60,00
  1. 2. für die laufende Ermittlung von Verkehrsdaten für einen zukünftigen Überwachungszeitraum
  1. a) EinrichtungEuro 64,00
  2. b) Auswertung pro überwachten TagEuro 06,50
  1. 3. für die Ermittlung von Rufnummern auf Basis von IMEI- oder IMSI-Nummern
  1. a) DatenrasterungEuro 60,00
  2. b) Laufende Ermittlung von Rufnummern auf Basis von IMEI- oder IMSI-Nummern für einen zukünftigen Überwachungszeitraum pro überwachten TagEuro 06,50

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2018

Gesetzesnummer

20003507

Dokumentnummer

NOR40138503

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