§ 0
Gewährung von Studienbeihilfen an behinderte Studierende
Kurztitel
Gewährung von Studienbeihilfen an behinderte Studierende
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.09.2004
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Gewährung von Studienbeihilfe an behinderte Studierende
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 19 Abs. 4, 29 und 76 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 75/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
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