Grundsatzbestimmung
Gleichstellung
§ 42.
Ziel ist die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sowie der Abbau von sonstigen Diskriminierungen.
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2020
Gesetzesnummer
20003395
Dokumentnummer
NOR40052922
Grundsatzbestimmung
Gleichstellung
§ 42.
Ziel ist die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sowie der Abbau von sonstigen Diskriminierungen.
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2020
Gesetzesnummer
20003395
Dokumentnummer
NOR40052922