vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 22 Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2004

TITEL II

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

ARTIKEL 22

Die in Anhang IV dieser Akte aufgeführten Maßnahmen werden unter den in jenem Anhang festgelegten Bedingungen angewandt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)