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ARTIKEL 20 Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2004

DRITTER TEIL

STÄNDIGE BESTIMMUNGEN

TITEL I

ANPASSUNGEN DER RECHTSAKTE DER ORGANE

ARTIKEL 20

Die in Anhang II aufgeführten Rechtsakte werden nach Maßgabe jenes Anhangs angepasst.

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