Artikel XXI
Verbindliche Fassungen
Dieses Änderungsabkommen ist in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, und wird beim Depositar, der jeder Partei des Übereinkommens eine beglaubigte Abschrift übermittelt, hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu von ihren Regierungen gehörig befugten Unterzeichneten dieses Änderungsabkommen unterschrieben.
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