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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Jemen)
Kurztitel
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Jemen)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.07.2004
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Jemen über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 44/2004 NR: GP XXII RV 178 AB 304 S. 38 . BR: AB 6914 S. 703 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. April 2004 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 1 mit 1. Juli 2004 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK JEMEN, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
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