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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Georgien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2004

§ 0

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Georgien)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Georgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 45/2004

Inkrafttretensdatum

01.03.2004

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und Georgien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 45/2004 (NR: GP XXI RV 901 AB 1017 S. 95 . BR: AB 6609 S. 685 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. Dezember 2003 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 27 Abs. 1 mit 1. März 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND GEORGIEN im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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