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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2001

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.3.2004

§ 0

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2001

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2001

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 118/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

11.03.2004

Index

27/01 Rechtsanwälte

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2001

StF: BGBl. II Nr. 118/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Schlagworte

RGBl. Nr. 96/1868

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20003241

Dokumentnummer

NOR30003538

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