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§ 17 BMaA-Grundausbildungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2004

In-Kraft-Treten und Übergangsphase

§ 17.

(1) Die Grundausbildungsverordnung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten tritt mit 1. März 2004 in Kraft. Die bis zu diesem Datum geltenden Bestimmungen zur Grundausbildung für den Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten treten mit dem selben Tag außer Kraft.

(2) Grundausbildungen, die nicht bis zum 1. März 2004 abgeschlossen wurden, sind nach den Bestimmungen dieser Verordnung abzuschließen.

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2026

Gesetzesnummer

20003239

Dokumentnummer

NOR40050714

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