In-Kraft-Treten
§ 6
(1) Diese Verordnung tritt, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Mai 2004 in Kraft.
- 1. hinsichtlich der Eintragung von Ausbildungseinrichtungen und Lehrgängen mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag,
- 2. hinsichtlich der Eintragung von Mediatoren mit 1. März 2004
in Kraft.
(3) § 34 ZivMediatG bleibt unberührt.
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