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§ 3 Übertragung von Aufgaben gemäß § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes und von Buchhaltungsaufgaben gemäß § 6 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes
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01.1.2003 bis 31.12.2008 (BGBl. II Nr. 344/2008)
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