§ 0
Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer
Kurztitel
Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
24.12.2003
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges (Einfuhrumsatzsteuer) ausländischer Unternehmer
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 12 Abs. 1 letzter Unterabsatz und des § 28 Abs. 5 Z 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663, in der Fassung BGBl. I Nr. 71/2003 wird verordnet:
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