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§ 1 Veräußerung von Bundesanteilen an der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH und von unbeweglichem Bundesvermögen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.12.2003

§ 1

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH im Nominale von 5 000 000 €

jeweils zur Hälfte an das Land Tirol und die Stadt Innsbruck um einen Preis von insgesamt 2 180 000 € sowie die im Eigentum des Bundes stehenden Liegenschaften gemäß Anlage an die Stadt Innsbruck um einen Preis von 2 940 000 € zu veräußern.