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§ 1 Akademischer Grad Master of Science“ – MSc“, Universitätslehrgang Interdisziplinäre Zahnmedizin“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2003

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Interdisziplinäre Zahnmedizin“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.

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