Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2013
Antrag auf Nichtanerkennung
§ 131d.
Die §§ 131b und 131c sind auf Anträge, mit denen die Nichtanerkennung geltend gemacht wird, entsprechend anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)