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§ 3 Verordnung - BMF-BGBl II 2003/528

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2004

§ 3

Eine Benutzung des inländischen Wohnsitzes des unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe‑)Partners, von dem der Abgabepflichtige nicht dauernd getrennt lebt, begründet einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz für den Abgabepflichtigen.

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