§ 47
Sofern nicht schon eine Betriebsbewilligung gemäß § 46 erteilt wurde, hat das Seilbahnunternehmen deren Erteilung unter Bekanntgabe des Fertigstellungszustandes und der noch durchzuführenden Maßnahmen bei der Behörde zu beantragen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)