Einteilung des Bundesgesetzblattes
§ 2
Das Bundesgesetzblatt besteht aus drei Teilen. Die Verlautbarungen sind darin nach dem Jahr der Kundmachung fortlaufend nummeriert.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Einteilung des Bundesgesetzblattes
§ 2
Das Bundesgesetzblatt besteht aus drei Teilen. Die Verlautbarungen sind darin nach dem Jahr der Kundmachung fortlaufend nummeriert.
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