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§ 99 San-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.9.2003

7. Abschnitt

Ausbildung im Berufsmodul Ausbildungsablauf – Berufsmodul

§ 99

Die Ausbildung im Berufsmodul umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 40 Stunden in den in der Anlage 9 genannten Unterrichtsfächern.

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