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§ 108 San-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.9.2003

Ausscheiden aus der Ausbildung – Berufsmodul

§ 108

Wird eine Teilprüfung der Abschlussprüfung nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten mit “nicht bestanden" beurteilt, scheidet der Modulteilnehmer aus der Ausbildung aus.

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