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§ 10 Beschaffungscontrolling-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2003

Instrumente

§ 10

Instrumente des Beschaffungscontrollings sind insbesondere:

  1. 1. Soll-Ist-Vergleiche,
  2. 2. Abweichungsanalysen,
  3. 3. Prognosen,
  4. 4. Zeitreihenvergleiche,
  5. 5. Leistungsstatistiken,
  6. 6. Kennzahlen zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit von Leistungen und der Qualität von Leistungen sowie
  7. 7. sofern entsprechende Daten vorhanden sind, Vergleiche mit Beschaffungsabteilungen der Bundesverwaltung und ausländischen öffentlichen Beschaffungsorganisationen.

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