§ 1.
Den Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde gebührt für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Dieses beträgt 15 € pro entschiedener Vorstellung.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2026
Gesetzesnummer
20002888
Dokumentnummer
NOR40276470
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