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Anlage B ImmoInvFG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2003

Anlage B

Schema B

Schema für die Informationen über den Immobilienfonds, die in den periodischen Berichten enthalten sein müssen

  1. 1. Vermögensstand
  1. a) Lage und regionale Verteilung
  2. b) Größe
  3. c) Errichtungsjahr
  4. d) Anschaffungsjahr
  5. e) Anschaffungskosten, getrennt nach Kaufpreis und Nebenkosten, oder Herstellungskosten
  6. f) Vermietbare Flächen
  7. g) Art der Betriebskostenverrechnung
  8. h) Summe der Kosten durchgeführter Instandsetzungen, Instandhaltungen, Erhaltungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten und Erweiterungen
  9. i) Summe der Kosten geplanter Instandsetzungen, Instandhaltungen, Erhaltungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten und Erweiterungen
  10. j) Kosten der Verwaltung, soweit sie nicht unter Betriebskosten verrechnet wurden
  11. k) Baubehördliche Auflagen, sofern für die Wertermittlung von Bedeutung
  12. l) Bücherliche Belastungen und sonstige Belastungen, soweit sie für die Wertermittlung von wesentlicher Bedeutung sind
  13. m) Feuerversicherung, deren Versicherungssumme und Deckungsgrad
  14. n) gewählte Bewertungsansätze
  1. 2. Anzahl der umlaufenden Anteile
  2. 3. Nettobestandswert je Anteil
  3. 4. Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen
  1. a) Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind
  2. b) Wertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden samt folgenden zusätzlichen Angaben:
  1. 5. Angaben über die Entwicklung des Vermögens des Immobilienfonds während des Berichtszeitraumes, die Folgendes umfassen:
  1. 6. Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre, wobei zum Ende jedes Rechnungsjahres Folgendes anzugeben ist:
  1. 7. Angabe des Betrages der bestehenden Verbindlichkeiten aus von der Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien für den Immobilienfonds im Berichtszeitraum getätigten Geschäften, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist
  2. 8. Ausschüttung je Anteil
  3. 9. Steuerliche Behandlung des Anteilscheines unter der Annahme,

    dass der Anteilinhaber den Anteil während des gesamten Geschäftsjahres des Fonds besessen hat.

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