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Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.7.2003

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 85/2003

Inkrafttretensdatum

25.07.2003

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH SAUDI-ARABIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN GEGENSEITIGEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. III Nr. 85/2003 (NR: GP XXI RV 765 AB 919 S. 87 . BR: AB 6555 S. 683 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Mai 2003 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 mit 25. Juli 2003 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die REPUBLIK ÖSTERREICH und das KÖNIGREICH SAUDI-ARABIEN (im Folgenden die „Vertragsparteien“ genannt),

VON DEM WUNSCHE GELEITET, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten zu intensivieren,

IN DER ABSICHT, günstige Voraussetzungen für Investitionen von Investoren des einen Staates im Hoheitsgebiet des anderen Staates zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die gegenseitige Förderung und der gegenseitige Schutz derartiger Investitionen geeignet sind, private Geschäftsinitiativen anzuregen und den Wohlstand beider Staaten zu erhöhen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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