Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 3.
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:
- 1. Umsatzerlöse
- a) Erlöse auf Grund von Globalbudgetzuweisungen des Bundes
- b) Erlöse aus Studienbeiträgen
- c) Erlöse aus universitären Weiterbildungsleistungen
- d) Erlöse gemäß § 27 UG
- e) Kostenersätze gemäß § 26 UG
- f) Sonstige Erlöse und andere Kostenersätze
- – davon sonstige Erlöse von Bundesministerien
- 2. Veränderung des Bestands an noch nicht abrechenbaren Leistungen im Auftrag Dritter
- 3. Aktivierte Eigenleistungen
- 4. Sonstige betriebliche Erträge
- a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
- b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
- c) Übrige
- – davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
- 5. Aufwendungen für Sachmittel und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
- a) Aufwendungen für Sachmittel
- b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
- 6. Personalaufwand
- a) Löhne und Gehälter
- – davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte
- b) Aufwendungen für Lehre gemäß den Verwendungskategorien 17 und 18 Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV, BGBl. II Nr. 216/2019, in der jeweils geltenden Fassung
- c) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen
- – davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte
- d) Aufwendungen für Altersversorgung
- – davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte
- e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
- – davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte
- f) Sonstige Sozialaufwendungen
- 7. Abschreibungen
- 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
- a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallen
- b) Kostenersätze an den Krankenanstaltenträger gemäß § 33 UG
- c) Übrige
- 9. Zwischensumme aus Z 1 bis 8
- 10. Erträge aus Finanzmitteln und Beteiligungen
- a) davon aus Zuschreibungen
- b) davon von Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- 11. Aufwendungen aus Finanzmitteln und aus Beteiligungen
- a) davon Abschreibungen
- b) davon Aufwendungen von Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- 12. Zwischensumme aus Z 10 bis 11
- 13. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 9 und Z 12)
- 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
- 15. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- 16. Auflösung von Rücklagen
- 17. Zuweisung zu Rücklagen
- 18. Gewinn- bzw. Verlustvortrag
- 19. Bilanzgewinn bzw. -verlust.
- (Anm.: Z 20 bis 24 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 32/2016)
Schlagworte
Gewinnrechnung
Zuletzt aktualisiert am
06.07.2023
Gesetzesnummer
20002762
Dokumentnummer
NOR40236427
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