Gliederung der Bilanz
§ 2.
In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:
- 1. Aktiva
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- 1. Konzessionen und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
- a) davon entgeltlich erworben
- b) davon selbst erstellt
- 2. Nutzungsrechte Klinischer Mehraufwand
- 3. Geleistete Anzahlungen
II. Sachanlagen
- 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
- a) davon Grundwert
- b) davon Gebäudewert
- 2. Technische Anlagen und Maschinen
- 3. Wissenschaftliche Literatur und andere wissenschaftliche Datenträger
- 4. Sammlungen
- 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
III. Finanzanlagen
- 1. Beteiligungen
- 2. Ausleihungen an Rechtsträger, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- 3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
- 4. Sonstige Ausleihungen
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
- 1. Betriebsmittel
- 2. Noch nicht abrechenbare Leistungen im Auftrag Dritter
- 3. Geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- 1. Forderungen aus Leistungen
- 2. Forderungen gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- 3. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere und Anteile
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
- 2. Passiva
- A. EIGENKAPITAL
- 1. Universitätskapital
- 2. Rücklagen
- 3. Bilanzgewinn/-verlust
- – davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- B. INVESTITIONSZUSCHÜSSE
- C. RÜCKSTELLUNGEN
- 1. Rückstellungen für Abfertigungen
- 2. Rückstellungen für Pensionen
- 3. Sonstige Rückstellungen
- D. VERBINDLICHKEITEN
- 1. Anleihen
- 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- 3. Erhaltene Anzahlungen
- – davon von den Vorräten absetzbar
- 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- 5. Verbindlichkeiten gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- 6. Sonstige Verbindlichkeiten
- E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Schlagworte
Betriebsausstattung
Zuletzt aktualisiert am
06.07.2023
Gesetzesnummer
20002762
Dokumentnummer
NOR40179562
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