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§ 85 MMHm-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2003

Außer-Kraft-Treten

§ 85

(1) Das 6. Hauptstück dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 außer Kraft.

(2) Das 7. Hauptstück dieser Verordnung tritt mit Ablauf des dritten dem In-Kraft-Treten des MMHmG folgenden Jahres außer Kraft.

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