Außer-Kraft-Treten
§ 85
(1) Das 6. Hauptstück dieser Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 außer Kraft.
(2) Das 7. Hauptstück dieser Verordnung tritt mit Ablauf des dritten dem In-Kraft-Treten des MMHmG folgenden Jahres außer Kraft.
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