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Artikel 9 Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.5.2000

Artikel 9

Gebühren

Hinsichtlich der Vorschreibung von Gebühren und Abgaben gelten jeweils die innerstaatlichen Vorschriften.

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