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§ 1 Akademischer Grad Master of Arts“, Universitätslehrgang Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2003

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Arts“, abgekürzt „MA“, zu verleihen.

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