§ 1
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs „Professional MSc“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)