Artikel 18
IN-KRAFT-TRETEN
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekannt gegeben haben, dass die Erfordernisse für sein In-Kraft-Treten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Wien am 14. März 2002 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2019
Gesetzesnummer
20002409
Dokumentnummer
NOR40038431
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