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§ 6 Festsetzung der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2003

Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Geothermie (Neuanlagen)

§ 6

Als Preis für die Abnahme elektrischer Energie aus Geothermie wird ein Betrag von 7,00 Cent/kWh festgesetzt.

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