Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Geothermie (Neuanlagen)
§ 6
Als Preis für die Abnahme elektrischer Energie aus Geothermie wird ein Betrag von 7,00 Cent/kWh festgesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Geothermie (Neuanlagen)
§ 6
Als Preis für die Abnahme elektrischer Energie aus Geothermie wird ein Betrag von 7,00 Cent/kWh festgesetzt.
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